Ein E-Scooter, der schneller als 25 km/h fährt, ist in Österreich rechtlich kein E-Scooter mehr, sondern ein Kraftfahrzeug. Der Umbau selbst ist nicht strafbar. Sobald Sie das manipulierte Gerät aber auf einer öffentlichen Straße bewegen, brauchen Sie Zulassung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und Lenkberechtigung. Genau daran scheitert E-Scooter Tuning in Österreich in der Praxis, denn für Serienmodelle existiert keine Typengenehmigung als Kraftfahrzeug.
Seit 1. Mai 2026 hat sich die Ausgangslage zusätzlich verschärft. Mit der 36. StVO-Novelle sind E-Scooter ausdrücklich als Fahrzeuge deklariert und unterliegen einer verbindlichen Ausrüstungsliste. Wer tunt, verstößt seither typischerweise gegen mehrere Bestimmungen gleichzeitig, nicht nur gegen die Tempogrenze.
Welche Grenzwerte gelten für E-Scooter in Österreich?

Zwei Werte entscheiden über die rechtliche Einstufung, und beide müssen eingehalten werden: eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt. Die Nenndauerleistung ist jene Leistung, die der Motor dauerhaft abgeben kann, ohne zu überhitzen. Beide Werte stehen im Kraftfahrgesetz (KFG 1967) in der Fassung nach der 41. KFG-Novelle.
Bis dahin lautete der verbreitete Wortlaut „höchste zulässige Leistung 600 Watt". Dieser Wert kursiert bis heute in Foren und in deutschen Ratgeberseiten und führt regelmäßig zu Fehlkäufen.
Nenndauerleistung ist nicht Spitzenleistung
Der häufigste Irrtum beim Thema Leistung betrifft die Verwechslung zweier Angaben. Viele im Handel erhältliche Modelle werben mit 500, 800 oder 1.000 Watt. Diese Zahl bezeichnet fast immer die Spitzenleistung, also den kurzzeitigen Maximalwert beim Anfahren oder am Berg. Für die rechtliche Einstufung ist sie irrelevant.
Maßgeblich ist ausschließlich die Nenndauerleistung. Ein Scooter mit 800 Watt Peak kann eine Nenndauerleistung von 250 Watt haben und damit völlig legal sein. Umgekehrt kann ein Modell mit unauffälliger Peak-Angabe die 250-Watt-Grenze bei der Dauerleistung überschreiten. Steht auf dem Typenschild nur ein Wert ohne Zusatz, hilft ein Blick ins Datenblatt des Herstellers, dort werden Nenndauerleistung und Peak in der Regel getrennt ausgewiesen.
Wer beide Grenzwerte einhält, ist nach StVO § 88b einem Fahrrad gleichgestellt. Das bedeutet: keine Zulassung, kein Kennzeichen, keine Lenkberechtigung, Benutzung von Radwegen erlaubt. Wird auch nur einer der beiden Werte überschritten, fällt das Fahrzeug aus dieser Gleichstellung heraus und unterliegt dem KFG.
Was hat sich mit der 36. StVO-Novelle am 1. Mai 2026 geändert?
Seit 1. Mai 2026 gelten E-Scooter ausdrücklich als Fahrzeuge im Sinne der StVO. Damit verbunden ist eine verbindliche Ausrüstungsliste. Vorgeschrieben sind:
- eine funktionsfähige Bremse
- eine Glocke oder Hupe
- zwei weiße Rückstrahler nach vorne, zwei rote nach hinten, zwei gelbe zur Seite
- ein gelbes Blinklicht am Ende jedes Lenkergriffs
- bei Dunkelheit oder schlechter Sicht weißes Licht vorne und rotes Licht hinten, das rote Licht darf blinken
Zusätzlich gilt eine Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren, die Alkoholgrenze wurde von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt, es darf nur eine Person pro Scooter fahren, und Güter dürfen nicht transportiert werden, insbesondere nicht am Lenker.
Für das Thema Tuning ist das aus einem einfachen Grund relevant. Bei einer Kontrolle wird nicht nur die Geschwindigkeit geprüft. Ein manipuliertes Fahrzeug fällt in der Regel bei mehreren Punkten gleichzeitig auf, weil nachgerüstete Controller oder umgebaute Kabelbäume häufig mit der vorgeschriebenen Beleuchtungs- und Blinkeranlage kollidieren.
Was gilt rechtlich als Tuning, und was ist bloße Wartung?

Die Grenze verläuft dort, wo ein Eingriff die Bauartgeschwindigkeit oder die Nenndauerleistung verändert. Alles andere ist normale Instandhaltung.
Klar als Tuning einzustufen sind: Firmware-Änderungen oder App-Freischaltungen, die den 25-km/h-Riegel aufheben, der Tausch des Controllers gegen ein leistungsstärkeres Modell, ein Motorwechsel mit höherer Nenndauerleistung, der Umstieg auf eine höhere Akkuspannung (etwa 48 Volt statt 36 Volt) sowie das Entfernen der Drosselung über das Display-Menü.
Kein Tuning, sondern zulässige Instandhaltung sind hingegen:
- Reifen- und Schlauchwechsel
- Bremsbeläge und Bremszüge
- Federgabel, Lenker, Griffe, Trittbrett
- Nachrüsten oder Erneuern der Beleuchtung
- Ersatz des Originalakkus 1:1
- Tausch des Displays gegen ein baugleiches Teil
Eine echte Grauzone ist der Akku mit höherer Kapazität. Mehr Amperestunden bei identischer Spannung erhöhen die Reichweite, nicht die Leistung. Rechtlich ist das grundsätzlich unkritisch, solange Zellchemie, Ladeanschluss und Batteriemanagementsystem zum Gerät passen. Sicherheitstechnisch ist es das nicht: Ein großer Teil der Brandfälle bei Elektrokleinfahrzeugen geht auf Akkus und Ladegeräte zurück, die nicht für das Fahrzeug freigegeben sind. Bleiben Sie deshalb bei Original-Akkus und Ladegeräte aus dem freigegebenen Zubehör Ihres Herstellers.
Ein Punkt wird oft unterschätzt: Auch reversibles Tuning ändert nichts an der Rechtslage. Eine Software-Einstellung, die sich in zwei Minuten zurückstellen lässt, ist im Moment der Kontrolle genauso eine Manipulation wie ein fest verbauter Fremdcontroller. Entscheidend ist der Zustand des Fahrzeugs beim Betrieb auf der Straße.
Wann wird der E-Scooter zum Kraftfahrzeug?

Sobald die Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder die Nenndauerleistung über 250 Watt liegt, endet die Gleichstellung mit dem Fahrrad. Das Fahrzeug unterliegt dann dem KFG, und damit greift ein ganzes Pflichtenpaket:
- Typengenehmigung oder Einzelgenehmigung
- Zulassung und Kennzeichen
- Haftpflichtversicherung
- Lenkberechtigung, bei Einstufung als Motorfahrrad ein Mopedausweis ab 15 Jahren beziehungsweise die Klasse AM
- Sturzhelmpflicht
- Fahrverbot auf Radwegen und in Fußgängerzonen
Hier liegt der praktische Knackpunkt. Ein getunter E-Scooter kann diese Pflichten gar nicht erfüllen, weil für das Serienfahrzeug keine Typengenehmigung als Kraftfahrzeug existiert und eine Einzelgenehmigung für ein umgebautes Gerät realistisch nicht zu erlangen ist. Der Scooter ist auf öffentlichen Straßen damit faktisch nicht legalisierbar. Fahren dürfen Sie ihn nur auf Privatgrund mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Dazu kommt eine zweite Folge, die viele erst später bemerkt: Mit dem Eingriff erlischt die Betriebserlaubnis des Originalfahrzeugs. Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche entfallen ebenfalls, weil der Schaden dann auf eine nicht vorgesehene Verwendung zurückgeht.
Welche Strafen drohen beim E-Scooter Tuning?

Die folgenden Beträge sind Höchststrafrahmen, keine Regelstrafen. Die konkrete Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest und orientiert sich an Verschulden, Vorstrafen und Einkommen.
| Verstoß | Rechtsgrundlage | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Betrieb eines Kraftfahrzeugs ohne Zulassung und Kennzeichen | § 134 Abs. 1 KFG | Verwaltungsstrafe bis zu 5.000 Euro, ersatzweise Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen |
| Betrieb ohne Haftpflichtversicherung | KFG in Verbindung mit KHVG | eigene Verwaltungsstrafe, zusätzlich volle persönliche Haftung im Schadensfall |
| Lenken ohne erforderliche Lenkberechtigung | FSG | Verwaltungsstrafe, im Wiederholungsfall deutlich erhöht |
| Ausrüstungsmängel nach der 36. StVO-Novelle | StVO | Organstrafverfügung oder Verwaltungsstrafe je Mangel |
| Alkohol ab 0,5 Promille | StVO | eigenständiger Strafrahmen, additiv zu den übrigen Delikten |
Entscheidend für die Erwartungshaltung ist die Kumulation. In der Praxis wird selten nur ein Delikt angezeigt. Wer mit einem getunten Scooter kontrolliert wird, bewegt gleichzeitig ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung, ohne Versicherung und ohne Lenkberechtigung, dazu kommen Ausrüstungsmängel nach der Novelle. Möglich sind außerdem die Beschlagnahme des Fahrzeugs und eine Vormerkung. Bei Jugendlichen werden die Erziehungsberechtigten verständigt.
Die Geldstrafe ist dabei nicht das größte Risiko.
Was passiert bei einem Unfall mit einem getunten E-Scooter?
Mit der Manipulation wird der Scooter zum Kraftfahrzeug, und Kraftfahrzeuge sind aus der Privathaftpflichtversicherung typischerweise ausgeschlossen. Der Deckungsschutz entfällt damit genau in dem Moment, in dem er gebraucht wird.
Was das bedeutet, wird an einer Zahl deutlich. Personenschäden erreichen bei einer schweren Verletzung schnell fünf- bis sechsstellige Beträge, zusammengesetzt aus Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld. Diese Summe trägt die lenkende Person persönlich, unter Umständen über Jahre. Bei Minderjährigen stellt sich zusätzlich die Frage der Aufsichtspflicht der Eltern.
Auf strafrechtlicher Ebene steht fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB im Raum. Bei einem manipulierten Fahrzeug wird der Sorgfaltsverstoß strenger beurteilt, weil die Gefahrenerhöhung bewusst herbeigeführt wurde. Auch die eigene Unfall- oder Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern.
Warum Tuning auch technisch riskant ist

Bremsen, Rahmen und Fahrwerk eines E-Scooters sind auf 25 km/h ausgelegt. Der Bremsweg steigt quadratisch mit der Geschwindigkeit. Von 25 auf 35 km/h bedeutet das annähernd die doppelte Bremsstrecke, und zwar mit derselben Bremsanlage, die für den niedrigeren Wert dimensioniert wurde.
Dazu kommt die Fahrwerksgeometrie. Räder mit 8,5 bis 10 Zoll Durchmesser sind gegenüber Fahrbahnunebenheiten empfindlich, und in Wien kommen flächendeckend Straßenbahnschienen dazu, die bereits bei 25 km/h heikel sind. Bei höherem Tempo verkürzt sich die Reaktionszeit für genau die Ausweichbewegung, die eine Schiene erfordert.
Ein zweites Problem ist thermischer Natur. Ein stärkerer Controller zieht mehr Strom, als für Motorwicklung und Akkuzellen vorgesehen ist. Die Folge sind höhere Temperaturen im Betrieb und eine beschleunigte Alterung der Zellen. Das Risiko eines thermischen Durchgehens steigt, oft nicht während der Fahrt, sondern beim anschließenden Laden.
Mechanisch sind Lenkkopflager, Klappmechanismus und Gabel bei den meisten Modellen die schwächsten Bauteile. Sie sind für die Kräfte ausgelegt, die bei 25 km/h auftreten. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) weist in seinen Auswertungen seit Jahren auf ein hohes Verletzungsniveau bei E-Scooter-Unfällen hin, überwiegend Kopf- und Gesichtsverletzungen sowie Frakturen der oberen Extremitäten.
Legale Alternativen, wenn 25 km/h zu langsam sind

Wenn Ihnen das Tempo auf dem täglichen Arbeitsweg zu gering ist, gibt es zwei zulassungskonforme Wege. Beide setzen dort an, wo das Tuning scheitert: bei der Bauart.
E-Moped mit 25 km/h. Gleiche zulässige Höchstgeschwindigkeit, aber Sitzposition, größere Räder und eine deutlich stabilere Bremsanlage. Der Gewinn liegt nicht beim Tempo, sondern bei Sicherheitsreserve und Komfort auf längeren Strecken. Für viele, die ihren Scooter als zu nervös empfinden, ist das E-Moped mit 25 km/h die passendere Antwort als mehr Geschwindigkeit.
E-Moped mit 45 km/h (Klasse L1e-B). Die einzige saubere Lösung für echtes Mehrtempo. Die Voraussetzungen sind allerdings klar zu benennen: Typengenehmigung ab Werk, Zulassung und Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, Mopedausweis ab 15 Jahren oder Führerschein der Klasse AM beziehungsweise höher, Sturzhelmpflicht und keine Radwegbenutzung. Wer diese Punkte akzeptiert, fährt mit einem E-Moped mit 45 km/h legal und versichert.
Zum Helm noch ein Hinweis, der selten erwähnt wird. Ab Geschwindigkeiten über 25 km/h ist ein normaler Fahrradhelm nach EN 1078 nicht mehr ausgelegt. Für diese Klasse gilt die Norm NTA 8776, die einen größeren Abdeckungsbereich am Hinterkopf und höhere Aufprallenergien berücksichtigt. Wählen Sie deshalb den passenden Helm für Ihre Geschwindigkeitsklasse und nicht einfach den vorhandenen Fahrradhelm.
Als Faustregel für die Entscheidung: Bei Strecken unter 5 Kilometern mit hohem Radweganteil bleiben Sie besser bei einem gesetzeskonformen E-Scooter mit 25 km/h. Ab etwa 8 Kilometern und hohem Hauptstraßenanteil ist das 45-km/h-Moped die sinnvollere Klasse, weil Sie dort im Verkehr mitschwimmen statt gebremst zu werden.
Unsicher, welche Klasse zu Ihrem Arbeitsweg passt? Vereinbaren Sie eine Probefahrt in unserem Geschäft in Wien und vergleichen Sie E-Scooter und E-Moped direkt nebeneinander.
Gebrauchtkauf: So erkennen Sie einen getunten E-Scooter

Beim Gebrauchtkauf tragen Sie das Risiko. Die Manipulation des Vorbesitzers entlastet Sie nicht, wenn Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Diese Punkte sollten Sie vor der Übergabe prüfen:
- Typenschild und Seriennummer müssen vorhanden und unbeschädigt sein. Fehlt das Schild oder wirkt es überklebt, ist das ein Ausschlussgrund.
- Die Nenndauerleistung auf dem Typenschild mit den offiziellen Herstellerangaben zum Modell abgleichen.
- Das Display-Menü durchgehen und kontrollieren, ob Geschwindigkeitsstufen oder Modi freigeschaltet sind, die der Hersteller nicht vorsieht.
- Kabelbaum und Controller ansehen: nachträgliche Lötstellen, zusätzliche Kabelbinder oder nicht originale Stecker deuten auf einen Eingriff hin.
- Akkuaufkleber und Spannungsangabe mit dem Originalwert vergleichen. 48 Volt in einem Modell, das ab Werk 36 Volt hat, ist eindeutig.
Warnzeichen finden sich oft schon im Inserat. Formulierungen wie „entdrosselt", „freigeschaltet", „läuft 35" oder „Sport-Firmware" beschreiben genau jene Eingriffe, die das Fahrzeug zum Kraftfahrzeug machen.
Sie haben einen gebrauchten E-Scooter gekauft und sind unsicher, ob er manipuliert wurde? Unser E-Scooter Service in Wien prüft Controller, Firmware-Einstellung und Akku und stellt einen manipulierten Scooter auf Wunsch auf den Serienstand zurück.
Häufige Fragen zum E-Scooter Tuning in Österreich
Ist E-Scooter Tuning in Österreich verboten?
Der Umbau selbst ist nicht strafbar, die Verwendung des getunten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr aber sehr wohl. Sobald die Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder die Nenndauerleistung über 250 Watt liegt, gilt der Scooter als Kraftfahrzeug und benötigt Zulassung, Kennzeichen, Versicherung und Lenkberechtigung. Auf Privatgrund mit Zustimmung des Eigentümers dürfen Sie ihn bewegen.
Wie schnell darf ein E-Scooter in Österreich fahren?
Die zulässige Bauartgeschwindigkeit liegt bei maximal 25 km/h. Zusätzlich darf die Nenndauerleistung 250 Watt nicht überschreiten. Nur wenn beide Werte eingehalten werden, ist der E-Scooter einem Fahrrad gleichgestellt und darf auf Radwegen benutzt werden.
Was kostet eine Strafe für einen getunten E-Scooter?
Nach § 134 KFG ist ein Strafrahmen von bis zu 5.000 Euro vorgesehen, ersatzweise eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. In der Praxis kommen meist mehrere Delikte zusammen, etwa Lenken ohne Lenkberechtigung und Betrieb ohne Haftpflichtversicherung. Die konkrete Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit einem getunten E-Scooter?
Nein. Mit der Manipulation wird der Scooter zum Kraftfahrzeug, und Kraftfahrzeuge sind aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Sie haften für Personen- und Sachschäden persönlich und in voller Höhe. Bei schweren Verletzungen können das sechsstellige Beträge sein.
Darf ich meinen E-Scooter selbst reparieren, ohne die Zulassung zu gefährden?
Ja. Reifen, Bremsbeläge, Beleuchtung, Griffe oder ein Original-Ersatzakku sind normale Instandhaltung und ändern nichts an der Einstufung. Kritisch wird es erst, wenn Motor, Controller, Akkuspannung oder die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Software verändert werden.
Gibt es eine legale Möglichkeit, schneller als 25 km/h zu fahren?
Ja, aber nicht mit einem getunten E-Scooter. Ein ab Werk typengenehmigtes E-Moped der Klasse 45 km/h ist die zulassungsfähige Alternative. Dafür brauchen Sie Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, einen Mopedausweis oder Führerschein der Klasse AM sowie einen Sturzhelm.